Gedichtabschnittäumnisse oder Kardinalfehler werden zunächst abgemahnt. Wer von der Finanzbehörde als kaufmännisch geführter Geschäftsbetrieb eingestuft wird, aber der Registrierungspflicht nicht nachkommt, wird durch ein Zwangsgeld von bis zu 5. sie Ereignisse müssen Gleich darauf bei dem Handelsregister gemeldet werden. Lässt du ebendies